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1329. November 17. Avignon.

XV kal. Dec. p. a. XIV.

Papst Johann XXII. befiehlt dem Bischofe Ernst von Präneste auf die Klage seines Schreibers Andreas de Verulis, Breslauer Domherrn, dem der Bischof Nanker von Breslau die ihm zur Nutzniessung überlassenen Dörfer und Einkünfte des weiland Breslauer Kantors und Domherrn Veit weggenommen und für sich verbraucht hat (vgl. 1329 November 1, Reg. 4883), denselben innerhalb eines peremtorischen Termins zur Rückgabe und Kostenerstattung aufzufordern und widrigenfalls gegen ihn die Klage vor dem päpstlichen Stuhl anhängig zu machen.

Aus den päpstlichen Registern abgedr. bei Theiner, Monumenta vetera Poloniae et Lithuaniae I, 326/327.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.